Jede Partnerinstitution des SLHS arbeitet an einem spezifischen Thema, das zu Policy Briefs und Stakeholder Dialogen führt.
Diskriminierung im Falle von Impotenz
Der Rechtskodex der römisch-katholischen Kirche enthält ein Ehehindernis der Impotenz. Er besagt, dass jemensch nur heiraten kann, wenn die Person zum Geschlechtsverkehr fähig ist. Das Verbot der Eheschließung aus diesem Grund stellt eine Diskriminierung für die Betroffenen dar, denn die Eheschließung ist ein Grund- und Menschenrecht, das nicht ausgeübt werden kann. Dieser Lernzyklus stellt sich der Herausforderung, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen durch das Recht der römisch-katholischen Kirche zu untersuchen und zu beseitigen, indem er folgende Informationen präsentiert:
i) Unterzeichnung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch den Heiligen Stuhl mit der Folge einer Gesetzesanpassung
ii) Überprüfung und Diskussion des Naturrechtscharakters des Ehehindernisses der Impotenz
iii) Diskussion der Verwirklichung/Drittwirkung der Grundrechte
Stakeholder: Kirchenrechtsexpertinnen und Kirchenrechtsexperten, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Sozialarbeitende
SLHS Leitung: Center for Comparative Constitutional Law and Religion (ZRV), University of Lucerne
Autorin: Sabine Baggenstos
Policy Brief: Download PDF
Kernaussagen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch
Zusammenfassung Stakeholder Dialog: Download PDF